Corona-Update

Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr, Sie ab dem 17. Mai 2021 begrüßen zu dürfen.

Aufgrund der umzusetzenden Anforderungen des Landes Schleswig-Holstein möchten wir Ihnen die aktuell geltenden Bestimmungen für Ihre Anreise mitteilen:

Nachfolgend aufgeführte Regelungen gelten für den Check-In:

1. Bitte legen Sie uns einen offiziell bestätigten negativen Corona-Test, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf, vor. Selbsttests sind nicht ausreichend.

oder

2. Bitte weisen Sie nach, dass Sie bereits 2-fach geimpft sind und die letzte Impfung bereits mehr als 2 Wochen zurückliegt. Dieses ist über eine Bestätigung Ihres behandelnden Arztes oder über Ihren Impfausweis möglich.

oder

3. Sie sind von einer Infektion mit COVID-19 genesen und die Gesundung liegt nicht länger als 6 Monate zurück. Sollte die Infektion bereits mehr als 6 Monate zurückliegen, so genügt auch der Nachweis des Arztes und eine 1. Impfung, was Sie bitte schriftnachweisen müssten.

Nachfolgend aufgeführte Regelungen gelten für Ihren Aufenthalt in unserem Hause:

1. Der offizielle Test hat eine Gültigkeit von 72 Stunden. Bitte beachten Sie, dass dann erneut Ihrerseits ein Test durchzuführen und in unserem Hause unaufgefordert an der Rezeption vorzulegen ist, da unsererseits dieses nachvollziehbar zu dokumentieren ist. Die Daten bewahren wir den Verordnungen entsprechend 4 Wochen auf, dann werden diese vernichtet.

2. Schnelltests sind in der Teststation am Ostsee-Ferienzentrum Holm kostenfrei täglich zu deren Öffnungszeiten durchführbar. Es sind ausreichend Kapazitäten vorhanden. Die Öffnungszeiten sind unter www.test-holm.de verfügbar.

3. Für sämtliche Restaurantbesuche im Innenbereich benötigen Sie einen offiziellen Schnelltest, welcher nicht älter als 24 Stunden ist oder einen Impf- bzw. Genesungsnachweis.

Das gilt selbstverständlich nicht für das Frühstück in unseren Hotels, hierfür ist der Test alle 72 Stunden ausreichend, da ausschließlich Hotelgäste bewirtet werden.

4. Kinder unter 6 Jahren sind von allen Testpflichten und Nachweisen befreit.

Ein weiterer Hinweis:

Viele Betriebe arbeiten hier mit der Luca-App zur Kontaktnachverfolgung. Es würde für Sie vieles vereinfacht durchführbar sein, sofern Sie diese auf Ihrem Smartphone installieren möchten.

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